Strategisch Schenken – Schenkungssteuer reduzieren
Anwältin für Erbrecht Claudia Neumann kennt vielfältige Möglichkeiten, Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer zu reduzieren. Es kann empfehlenswert sein, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge schon zu Lebzeiten Vermögen auf Kinder und Enkelkinder zu übertragen. Immobilienschenkungen sind eine Möglichkeit, die vorweggenommene Erbfolge zu realisieren. Bei der Vertragsgestaltung richtet Claudia Neumann ihr Augenmerk auf etwaige Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche, die im Erbfall häufig Streit bergen.
Immobilienschenkung mit Nießbrauchsvorbehalt, Güterstandsvereinbarungen
Besondere Konzepte zur Vermögensübertragung
Hohe Vermögenswerte erfordern besondere Konzepte und Strategien. Claudia Neumann entwirft die für eine erbschafts- und schenkungssteueroptimierte Umsetzung erforderlichen Güterstandsvereinbarungen und Verträge.
Rechtsanwältin Neumann entwirft passgenaue Überlassungsverträge, abhängig von den Bedürfnissen des Schenkenden und der familiären Konstellation. Sie zeigt auf, welche Vorteile es bietet, wenn bei einer Immobilienschenkung dem Schenkenden ein Nießbrauchsrecht oder Wohnungsrecht eingeräumt wird. Zugleich weist sie auf die Nachteile einer solchen Regelung hin, die häufig gerade nicht bedacht werden. Claudia Neumann berät zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Rückübertragung des zugewandten Vermögens vorgesehen werden sollte.