Das Erbe

Den richtigen Erbscheinsantrag stellen

Manchmal ist es für die Nachlassabwicklung unerlässlich, einen Erbschein in den Händen zu halten. Dafür muss bei dem zuständigen Nachlassgericht ein Erbscheinsantrag gestellt und ein Erbscheinsverfahren durchgeführt werden. Claudia Neumann begleitet ihre Mandanten vom Entwurf des Erbscheinsantrags bis zur Erteilung des Erbscheins. Nur bei fachlich kompetenter Auslegung eines Testaments wird die Erbfolge richtig bezeichnet und die Erbquote richtig ermittelt. Gibt es mehrere Erben, so kann ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt werden, der das Erbrecht aller Erben ausweist, aber auch ein Teilerbschein, der das Erbrecht eines einzelnen Miterben bezeugt.

Testamentsvollstreckungsvermerk und Testamentsvollstreckerzeugnis sind inhaltlich exakt entsprechend den letztwilligen Anordnungen des Erblassers beim Nachlassgericht zu beantragen. Wie der Erbschein ein Zeugnis über das Erbrecht, ist das Testamentsvollstreckerzeugnis ein Zeugnis darüber, welche Handlungsmacht dem Testamentsvollstrecker zusteht.

Erbscheinsantrag und Testament

Es kann gute Gründe geben, gesetzliche Erben von der Erbfolge auszuschließen oder in sonstiger Weise die gesetzliche Erbfolge zu ändern. Vielleicht möchte der Testierende zunächst seinen Ehegatten bzw. Lebenspartner abgesichert wissen und ihn deshalb als Alleinerben einsetzen. Bei sogenannten Patchworkfamilien entspricht es oft dem Wunsch der Eltern, die Kinder unabhängig von der Erbfolge gleichberechtigt zu bedenken.

Claudia Neumann berät zu Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, welche ein testamentarischer Alleinerbe  zu erfüllen haben würde. Bei einem Ehegattentestament beantwortet sie die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein solches gemeinschaftliches Testament geändert werden kann. Anwältin für Erbrecht Claudia Neumann berät zu sogenannten Behindertentestamenten und Bedürftigentestamenten

Testaments­anfechtung

Im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens kann ein Testament angefochten werden.  Dann wird gerichtlich überprüft, ob diese Testamentsanfechtung erfolgreich und doch gesetzliche Erbfolge eingetreten ist, zum Beispiel mangels Testierfähigkeit des Erblassers.