Der Pflichtteil

Der Erbe hat den Pflichtteils­anspruch und zumeist auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch zu erfüllen

Wird ein Abkömmling von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er seinen Pflichtteilsanspruch und häufig auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch durchsetzen. Der Pflichtteilsanspruch bezieht sich auf den tatsächlichen Nachlass, der Pflichtteilsergänzungsanspruch bezieht sich auf den sogenannten fiktiven Nachlass. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist besonders streitträchtig.

Ein Pflichtteilsberechtigter kann von den Erben ein Nachlassverzeichnis verlangen, grundsätzlich auch ein notarielles Nachlassverzeichnis. Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Wertermittlung, Leistung – im Pflichtteilsrecht  ist Fachwissen und Durchsetzungskraft gefragt. Oft wird intensiv gestritten, welche Belege von den Erben beizubringen sind. Fachanwältin für Erbrecht Neumann setzt Ihr Recht bestmöglich durch.

Claudia Neumann entwirft Pflichtteilsverzichtsverträge, die auf die jeweilige familiäre Konstellation abgestimmt sind und im Erbfall die Gefahr von Auseinandersetzungen verringern. Fachanwaltlicher Rat ist unerlässlich, wenn es um die Entscheidung geht, ob ein Pflichtteilsberechtigter gegen Abfindung auf seine Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche verzichten soll.

Eine Adoption beeinflusst das Erb- und Pflichtteilsrecht

Claudia Neumann vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren einer Erwachsenenadoption. Eine Adoption hat unmittelbaren Einfluss auf das Erb- und Pflichtteilsrecht der Beteiligten. Fachanwältin für Erbrecht Claudia Neumann zeigt auf, wie sich eine Adoption auf die Pflichtteilsquote und damit auf den Pflichtteilsbetrag und Pflichtteilsergänzungsbetrag der zur Zeit der Adoption bereits vorhandenen Pflichtteilsberechtigten auswirkt.